Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der International School of Security Management 1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen bei der International School of Security Management erfolgt auf dem Anmeldeformular oder in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder Fax. Mindestangaben in der Anmeldung sind Vor- und Zunahme, Beruf, die aktuelle Anschrift, die Bezeichnung des Seminars oder Lehrgangs, sowie die telefonische Erreichbarkeit. Die Anmeldung sollte 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs / Seminars usw. bei der ISoSM eingegangen sein.
2. Buchung Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Falls eine Veranstaltung ausgebucht ist oder diese aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden kann, teilt die International School of Security Management dies unverzüglich mit. Gegebenenfalls bietet sie einen Wiederholungstermin
oder eine Ausweichveranstaltung an. 3. Anmeldebestätigung Mit Erhalt der Anmeldebestätigung erwirbt der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Solange die Durchführung der Veranstaltung wegen Nichterreichens der notwendigen Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen noch nicht endgültig
feststeht, erhält der Teilnehmer auf seine Anmeldung zunächst nur eine Eingangsbestätigung. 4. Gebühren Die Teilnehmergebühr ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, die mit der Anmeldebestätigung zugestellt wird, in voller Höhe zu überweisen. Die Gebühren müssen spätestens 5 Werktage vor Beginn des
Lehrgangs/ der Veranstaltung auf unserem Geschäftskonto eingegangen sein. Sonderregelungen bedürfen des gegenseitigen Einvernehmens. Sollten in den Lehrgangsgebühren auch die Prüfungsgebühren für die IHK z.B. enthalten sein, so werden diese direkt durch die Prüfungsverbände erhoben und werden im Falle der Vereinbarung an die zuständigen Prüfungsverbände von der ISoSM weitergeleitet. 5. Rücktritt von Veranstaltungen/Tagesveranstaltungen/Seminaren
Bei einer Kündigung/Rücktritt nach schriftlicher Anmeldung werden 50% der Teilnehmergebühren zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später als eine Woche vor Veranstaltungs- bzw. Seminarbeginn oder wird die Teilnahme nicht abgesagt, wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt nachweislich per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen.
Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die International School of Security Management im Einzelfall darauf hin. 6. Rücktritt von Lehrgängen/ Ausbildungen und Umschulungen Bei Rücktritt durch den Teilnehmer
bis zwei Monate vor Lehrgangsbeginn wird die Anmeldung kostenlos storniert und eine bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers bis ein Monat vor Lehrgangsbeginn, ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% der Lehrgangskosten zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers nach Beginn der Ausbildungsmaßnahme oder während der Ausbildungsmaßnahme oder wird der Lehrgang/ Ausbildung oder die Umschulung von seitens der ISoSM beendet,
werden keine Lehrgangskosten zurückerstattet. Die Gebühren belaufen sich dann auf 100% der gesamten Lehrgangskosten. Ausnahmen sind Krankheiten oder Unfälle, die die Teilnahme am Lehrgang verhindern. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt nachweislich per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. 7. Rücktritt von Inhouse-Schulungen Bei Rücktritt durch den Auftraggeber bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen Rücktrittsgebühren nicht an, wenn ein Ersatztermin für das Seminar vereinbart wird. Erfolgt der Rücktritt durch den Auftraggeber unter zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fällt, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird, fällt ein Betrag in Höhe von 10 % der Veranstaltungskosten für den
zusätzlichen Bearbeitungsaufwand an. Erfolgt der Rücktritt später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart wird, werden die Gesamtkosten für das Inhouse-Schulungen fällig, es sei denn, die International School of Security Management weist einen höheren Schaden nach oder das Unternehmen weist einen niedrigeren Schaden nach. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt nachweislich auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. 8. Dozenten-/ Ausbilder und Referenten wechsel Fällt ein Dozent-/ Ausbilder oder Referent wegen Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen kurzfristig aus, kann die International School of Security Management, um eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden, einen Wechsel des Dozenten-/ Ausbilders oder Referenten vornehmen und / oder den
Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar ist. 9. Absage von Veranstaltungen Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z. B. wegen Ausfalls eines Dozenten-/ Ausbilders oder Referenten, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder aus sonstigen
organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem, grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der International School of Security Management. Änderungen des Prüfungsortes bewirken kein Rücktrittsrecht durch den Auftraggeber.
10. Urheberrecht Die den Teilnehmern einer Veranstaltung-/ Seminar oder Lehrgängen zur Verfügung gestellten begleitenden Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Einwilligung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Der Teilnehmer erklärt sich unwiderruflich mit der ggf. anfallenden unentgeltlichen Anfertigung von Ton- und
Bildaufnahmen seiner Person anlässlich der Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren durch die International School of Security Management oder von ihr beauftragten Dritten einverstanden. Gleichzeitig räumt der Teilnehmer der International School of Security Management an den angefertigten Ton-/ Bildaufnahmen gleich welchen Inhalts und gleich welcher Zweckbestimmung ebenfalls unentgeltlich alle entstandenen oder entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-
oder sonstige Rechte, einschließlich des Rechts am eigenem Bild sowie des Namensrechts und alle Nutzungsrechte hieran ein, bzw. überträgt diese Rechte, soweit dies rechtlich möglich ist, ausschließlich an die International School of Security Management. 11. Datenschutz Die International School of Security Management
verarbeitet die ihr übermittelten Daten, insbesondere personenbezogene Daten, ausschließlich zu Zwecken der Veranstaltungsorganisation-/ Durchführung. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. 12. Gerichtsstand Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand das am Geschäftssitz der International
School of Security Management zuständige Gericht in Oranienburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist. 13. Haftung Die International School of Security Management übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl der persönlichen Objekte der
einzelnen Lehrgangsteilnehmer, weshalb wir den Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfehlen. Die Aufnahme von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt unter ausschließlichem Vorbehalt durch die Geschäftsleitung. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist dazu zwingend erforderlich. International School of Security Management Am Friedhof 1a in 16775 Löwenberger Land / OT Liebenberg Telefon: 033094 – 70844 Telefax: 033094 – 70902 Email: berlin@isosm.com Internet: www.isosm.com DokumentenNr. 001 AGB haben ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2009. |